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Informationen zum Jugendschutz und zum Einlass zu unseren Veranstaltungen

Bei allen unseren Veranstaltungen gilt das Jugendschutzgesetz! Kinder und Jugendliche müssen ihr Alter in geeigneter Weis nachweisen. Wir als Veranstalter behalten uns vor, die Altersangaben im Zweifel näher zu überprüfen, z.B. durch Kontrolle des (gültigen) Personalausweises, Reisepasses, Kinderausweises etc.

 

Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren wird der Eintritt nur in Begleitung einer volljährigen personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person gewährleistet. 

 

Erziehungsbeauftragte Personen sind die Eltern oder jede Person, soweit sie über 18 Jahre ist, die auf Dauer oder zeitweise Erziehungsaufgaben wahrnimmt und aufgrund einer Vereinbarung mit der personensorgeberechtigten Person handelt. Diese Vereinbarung („Muttizettel“) können Sie über den unterstehenden Link herunterladen. Nützliche Informationen zur Erziehungsbeauftragung finden Sie im „Infoblatt Erziehungsbeauftragung“.

 

Jugendlichen im Alter von 16 bis 18 Jahren ohne volljährige Begleitperson wird die Anwesenheit bis 24 Uhr gestattet. Ein längerer Aufenthalt ist ebenfalls nur in Begleitung einer volljährigen personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person gewährleistet (siehe „Muttizettel“).

 

Im Zelt besteht Rauchverbot. Auch das Rauchen von nikotinhaltigen und nikotinfreien E-Zigaretten und E-Shishas ist im Zeltbereich nicht gestattet. Das Mitbringen und Konsumieren von eigens mitgebrachten Getränken und Speisen ist ebenfalls nicht gestattet.

 

Kinder unter 12 Jahren in Begleitung ihrer Erziehungsberechtigten benötigen für unsere Veranstaltungen kein eigenes Ticket.

 

Bei Fragen melden Sie sich unter kontakt@tsv-wiesthal.de.

Vordruck Erziehungsbeauftragung
("Muttizettel")

Informationen zur Erziehungsbeauftragung

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Datenschutz bei unseren Veranstaltungen

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