Informationen zum Jugendschutz und zum Einlass zu unseren Veranstaltungen
Bei allen unseren Veranstaltungen gilt das Jugendschutzgesetz! Kinder und Jugendliche müssen ihr Alter in geeigneter Weis nachweisen. Wir als Veranstalter behalten uns vor, die Altersangaben im Zweifel näher zu überprüfen, z.B. durch Kontrolle des (gültigen) Personalausweises, Reisepasses, Kinderausweises etc.
Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren wird der Eintritt nur in Begleitung einer volljährigen personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person gewährleistet.
Erziehungsbeauftragte Personen sind die Eltern oder jede Person, soweit sie über 18 Jahre ist, die auf Dauer oder zeitweise Erziehungsaufgaben wahrnimmt und aufgrund einer Vereinbarung mit der personensorgeberechtigten Person handelt. Diese Vereinbarung („Muttizettel“) können Sie über den unterstehenden Link herunterladen. Nützliche Informationen zur Erziehungsbeauftragung finden Sie im „Infoblatt Erziehungsbeauftragung“.
Jugendlichen im Alter von 16 bis 18 Jahren ohne volljährige Begleitperson wird die Anwesenheit bis 24 Uhr gestattet. Ein längerer Aufenthalt ist ebenfalls nur in Begleitung einer volljährigen personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person gewährleistet (siehe „Muttizettel“).
Im Zelt besteht Rauchverbot. Auch das Rauchen von nikotinhaltigen und nikotinfreien E-Zigaretten und E-Shishas ist im Zeltbereich nicht gestattet. Das Mitbringen und Konsumieren von eigens mitgebrachten Getränken und Speisen ist ebenfalls nicht gestattet.
Kinder unter 12 Jahren in Begleitung ihrer Erziehungsberechtigten benötigen für unsere Veranstaltungen kein eigenes Ticket.
Bei Fragen melden Sie sich unter kontakt@tsv-wiesthal.de.
Weitere Informationen erhalten Sie hier:
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Allgemeine Hinweise zum Festbetrieb
Anfahrt
Das Betreten des Veranstaltungsortes sowie das Parken erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr. Bitte beachtet die Hinweise der Ordnungskräfte. Es wird gebeten, möglichst die ausgewiesenen Parkplätze und öffentliche Verkehrsmittel zu benutzen.
Einlass
Die Eintrittskarte berechtigt zum einmaligen Besuch der auf der Karte genannten Veranstaltung. Beim Verlassen des Veranstaltungsortes verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit.
Beim Einlass findet unter Umständen eine Sicherheitskontrolle statt. Der Ordnungsdienst ist angewiesen, Leibesvisitationen vorzunehmen. Das Recht, den Einlass aus wichtigem Grund (gegen Rückerstattung des Preises der Eintrittskarte) zu verwehren, bleibt dem Veranstalter vorbehalten.t
Altersbegrenzung
Unsere Konzerte sind öffentliche Tanzveranstaltung im Sinne des Jugendschutzgesetzes da die Möglichkeit zum Tanzen besteht. Ist dies der Fall dürfen Jugendliche unter 16 Jahren nur in Begleitung einer personensorgeberechtigten Person oder einer erziehungsbeauftragten Person die Tanzveranstaltung besuchen. Jugendliche ab 16 Jahren dürfen sich dort allein nur bis 24 Uhr aufhalten. Es gelen die obigen Jugendschutzbestimmungen.
Hausordnung
Die Hausordnung der jeweiligen Veranstaltungsstätte und die Hinweise und Anordnungen der Ordnungskräfte sind zu beachten. Das Betreten des Bühnenbereiches sowie das Besteigen von Absperrungen ist Unbefugten untersagt. Bei Zuwiderhandlungen kann auf Anordnung des Veranstalters eine Verweisung vom Veranstaltungsort erfolgen.
Verbotene Gegenstände
Das Mitbringen von Glasbehältern, Dosen, Tonbandgeräten, Film- und Videokameras, sperrigen Gegenständen, Kühltaschen, pyrotechnischen Gegenständen, Fackeln, Wunderkerzen, Waffen und ähnlich gefährlichen Gegenständen ist untersagt. Bei Nichtbeachtung und Nichteinhaltung dieses Verbotes erfolgt der Verweis vom Veranstaltungsort.
Film- und Tonaufnahmen
Fotografieren für den privaten Gebrauch mit Handys ist gestattet. Die Persönlichkeitsrechte Dritter sind dabei jederzeit zu wahren. Das Herstellen von Film- oder Tonaufnahmen jeglicher Art sowie deren Veröffentlichung online oder offline ohne Genehmigung des Veranstalters ist verboten.
Wir als Veranstalter und durch uns beauftragte Dritte sind berechtigt, im Rahmen der Veranstaltung Bild-, Ton- und Bildtonaufnahmen der Besucher ohne Vergütung für die abgebildete Person herzustellen. Diese können zur Berichterstattung in allen Medien, eingeschlossen im Internet, genutzt werden (siehe auch die untenstehende Datenschutzvereinbarung).